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BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abfindung aus dem Sozialplan ohne Anrechnung der Abfindung für Versorgungsanwartschaft aus Arbeitsvertrag - Anrechnung einer vertraglichen Versorgungsabfindung auf eine Sozialplanabfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 16.12.1981 - 3 Ca 427/81
- LAG Hessen, 19.10.1982 - 4 Sa 469/82
- BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84
Vergleich - Revision
Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83
Unverfallbare Versorgungsanwartschaften dürfen nach § 3 Abs. 1 BetrAVG nur dann abgefunden werden, wenn die Zusage weniger als zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erteilt wurde; für ältere Versorgungsanwartschaften sind Abfindungsvereinbarungen unwirksam (BAG 44, 29, 32, 33 = AP Nr. 1 zu § 3 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 499/80
Versorgungsregelung - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwarschaft - Vorzeitige …
Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 317/83
Unverfallbare Versorgungsanwartschaften dürfen nach § 3 Abs. 1 BetrAVG nur dann abgefunden werden, wenn die Zusage weniger als zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erteilt wurde; für ältere Versorgungsanwartschaften sind Abfindungsvereinbarungen unwirksam (BAG 44, 29, 32, 33 = AP Nr. 1 zu § 3 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).